Gründungsurkunde

Auf dem Weg zur Festlegung gemeinsamer Regeln für den Beruf des Stadtplaners

Der Verbindungsausschuss für Stadtplaner in der EWG wurde 1978 gegründet, um sich für die berufliche Anerkennung von Planern auf europäischer Ebene einzusetzen, mit dem Ziel, die Freizügigkeit und das Niederlassungsrecht für diesen Berufsstand in allen Mitgliedstaaten zu fördern.

Der erste Vorsitzende des Verbindungsausschusses war Charles Delfante, gefolgt von Willem Schut (1980-81) und Hugh Crawford (1982-83).

Der Ausschuss wurde 1979 zu einer internationalen Vereinigung mit wissenschaftlicher Zielsetzung nach belgischem Recht. Die Europäische Kommission beschloss, keine Richtlinie zu erarbeiten, die den Beruf des Stadtplaners auf EG-Ebene regelt, und der Verbindungsausschuss beschloss, gemeinsame Regeln für den Beruf zwischen den nationalen Instituten und Verbänden von Stadtplanern in allen Mitgliedstaaten der EG aufzustellen. Am 8. November 1985 unterzeichneten die nationalen Verbände der Stadtplaner, die dem Verbindungsausschuss für Stadtplaner angehörten, unter dem Vorsitz von Gus Franken in Amsterdam eine internationale Vereinbarung und Erklärung, die Gründungsurkunde der ECTP. (Historischer Hintergrund)

In dieser Charta haben die ECTP-Mitgliedsverbände und -institute die Grundlagen für die Festlegung gemeinsamer Regeln für den Planungsberuf geschaffen, indem sie den Bereich und die Art der Tätigkeiten des professionellen Stadtplaners, die Kriterien für die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufs- und Verhaltensanforderungen spezifiziert haben.

* Das Wesen und die Tätigkeitsbereiche des Berufs des Stadtplaners, die allen Mitgliedsländern Europas gemeinsam sind, werden in Anhang A der Charta.
* Ein gemeinsames Mindestmaß an Bildung und Ausbildung, das für den Planungsberuf erforderlich ist, wird definiert in Anhang B der Charta. Dies ist ein erster Schritt zur Harmonisierung der nationalen Anforderungen an die Ausbildung, Schulung und das berufliche Verhalten von Stadtplanern mit dem Ziel, zu gegebener Zeit eine gegenseitige Anerkennung der Mitgliedsanforderungen und Qualifikationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu erreichen.

* Ein berufsethischer Kodex, der Kriterien für die berufliche Kompetenz und das berufliche Verhalten festlegt, die von allen Mitgliedern der nationalen Verbände und Institute im Europäischen Rat der Stadtplaner beachtet werden, ist definiert in Anhang C der Charta.