Auftrag, Ziele und Zielsetzungen

Auftrag / Ziele und Zielsetzungen

Der 1985 gegründete Europäische Rat der Raumplaner - Conseil européen des urbanistes (ECTP-CEU) ist ein Zusammenschluss von 24 Berufsverbänden und Instituten der Stadtplanung aus 22 europäischen Ländern.

Es handelt sich um einen Dachverband, der seinen Mitgliedern einen gemeinsamen Rahmen für die Planungspraxis, die Planungsausbildung, die berufliche Weiterbildung und die Festlegung der beruflichen Verantwortlichkeiten bietet.

ECTP setzt Standards für die Ausbildung und das Verhalten des Planungsberufs, identifiziert, würdigt und belohnt Beispiele guter Planung in ganz Europa und führt einen Dialog mit lokalen, nationalen und europäischen Regierungen.

Planer sind Befähiger und Spezialisten für räumliche Analyse und Interaktion, die sich der Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten über die Grenzen der einzelnen Disziplinen hinweg verschrieben haben, um die nachhaltige Entwicklung sowohl der natürlichen als auch der bebauten Umwelt voranzutreiben.

Die derzeitige Arbeit des Rates umfasst Folgendes:

  • Verbreitung der Charta der Europäischen Raumordnung;
  • Verbreitung der Europäischen Charta der partizipativen Demokratie im Raumplanungsprozess
  • Der Entwurf einer Vision zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der Städte und des städtischen Lebens in Europa;
  • Erstellung eines Leitfadens zur Raumplanung und zum territorialen Zusammenhalt;
  • Veröffentlichung der Tagungsbände der großen Konferenzen zur europäischen Raumentwicklung und Vorbereitung der nächsten Konferenzen;
  • Die Vorbereitung der Europäischen Preise für Stadt- und Regionalplanung.

Einführung in die ECTP-CEU: Ziele, Aktivitäten, Mitglieder, Verantwortliche und Kontaktinformationen

Auf dem Weg zur Aufstellung gemeinsamer Regeln für den Beruf des Raumplaners

In ihrer Gründungscharta (Charta von Amsterdam 1985) haben die ECTP-CEU-Mitgliedsverbände und -institute die Grundlage für die Festlegung gemeinsamer Regeln für den Planungsberuf geschaffen, indem sie das Tätigkeitsfeld und die Art der Tätigkeit des professionellen Raumplaners, die Kriterien für die Ausbildung und Schulung sowie die Berufs- und Verhaltensanforderungen spezifizierten.

> Das Wesen und die Tätigkeitsfelder des Berufs des Raumplaners die allen Mitgliedsländern Europas gemeinsam sind, sind in Anhang A der Charta definiert.

> Ein gemeinsamer Mindestkern für die allgemeine und berufliche Bildung Die für den Planungsberuf erforderlichen Qualifikationen werden in Anhang B der Charta definiert. Dies ist ein erster Schritt zur Angleichung der nationalen Anforderungen an die Ausbildung, Schulung und das berufliche Verhalten von Raumplanern mit dem Ziel, zu gegebener Zeit eine gegenseitige Anerkennung der Mitgliedsanforderungen und Qualifikationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu erreichen.

> Ein berufsethischer Kodex Die Festlegung von Kriterien für die berufliche Kompetenz und das Verhalten, die von allen Mitgliedern der nationalen Verbände und Institute im Europäischen Rat der Raumplaner einzuhalten sind, ist in Anhang C der Charta festgelegt.

Der vollständige Text der Gründungscharta und die Geschichte der ECTP-CEU sind beim Sekretariat und auf der Website erhältlich.